Ablauf & Honorar


Im folgenden finden Sie einen Überblick zu meiner Begleitung und den Behandlungskosten.


Ablauf


Allgemeines


Ausreichende Zeit für ein Gespräch zu Ihren Wünschen und Anliegen ist mir wichtig. 

Besprechungen finden in angenehmer Atmosphäre bei einem Tee oder Glas Wasser in meiner Praxis statt.

Auch Behandlungen sollen ohne Zeitdruck und Hektik durchgeführt werden. Ein Aufspringend und gehetztes Anziehen nach einer Massage oder Hypnose, kann so manch eine entspannende Wirkung verpuffen lassen.

Wer will das schon ?


Aus diesem Grund arbeite ich ausschliesslich mit Terminvereinbarungen und bitte Sie pünktlich zu erscheinen.


Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, teilen Sie mir dies bitte bis 48 Stunden vor Termin mit.

Über mein Buchungssystem erhalten Sie eine Terminerinnerung. Eine Absage oder Verschiebung ist mit beigefügten Link möglich.


kostenfreies Vorgespräch


Welche Fragen sind noch offen ?

Bin ich die "richtige" Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen ?


Vereinbaren Sie doch ein kostenfreies Vorgespräch.

Dieses erfolgt telefonisch und ist auf eine Dauer von 20 Minuten begrenzt.

Konkrete Therapieempfehlungen kann und darf ich ohne Hintergrundwissen nicht aussprechen.


vor dem Erstgespräch


Ist ein Termin vereinbart, sende ich Ihnen einen Fragebogen zu.

Diesen füllen Sie bitte aus und senden ihn bis 48 Stunden vor dem Ersttermin zurück. Sie können Ihn auch direkt in Ihre Patientenakte hochladen.

So kann ich schon einen Eindruck gewinnen, was Ihnen wichtig ist, welche Beschwerden Schritt für Schritt in Angriff genommen werden sollen und welche Therapieverfahren sinnvoll erscheinen.


Erstgespräch in der Praxis

 

Wir besprechen Ihren ausgefüllten Fragebogen und gehen vertiefend auf Ihr Anliegen, den bisherigen Krankheitsverlauf, Ihre Lebensumstände und Ihre Erwartung zu meiner Begleitung ein.

Bitte bringen Sie bereits vorliegende  Laborwerte und Arztberichte mit. Eine doppelte Untersuchung und somit Kosten können unter Umständen vermieden werden.

Nach Festlegung des Behandlungszieles erfolgt die Auswahl diagnostischer Verfahren und Behandlungsmöglichkeiten.

Sie erhalten von mir eine Einschätzung der notwendigen Therapietermine und deren Kosten.


Der Termin ist sehr umfangreich daher plane ich mit einem Zeitfenster von 2 Stunden. Bitte bringen Sie ausreichend Zeit und einen Puffer für danach mit.

 

Folgetermine


Die Folgetermine ergeben sich aus dem Behandlungsplan und Ihrem Wünschen. Falls notwenig, erfolgt eine Anpassung des Behandlungszieles an die aktuellen Lebensumstände und Entwicklung.


Es können Termine für manuelle Therapieverfahren, Hypnosesitzungen, Gespräche zu Laborergebnissen, dem Therapieverlauf und  zur Kontrolle von Laborparametern vereinbart werden.



Die Zeitfenster gliedern sich in der Regel wie folgt auf:


Gesprächstermine telefonisch oder in der Praxis  = 30 - 60 Minuten

manuelle Therapieverfahren                              = 60 - 90 Minuten 

Hypnosesitzungen                                            = bis zu 2,5 Stunden


Dauer der Behandlung insgesamt


Der Behandlungsverlauf, das Ziel und die Lebensumstände sind individuell und hängen von mehreren Faktoren ab.

So ergeben sich aus meiner Erfahrung keine standardisierten Behandlungsintervalle und Längen.

Ich habe weder eine "Und-dann-ist wieder-alles-gut-Pille" noch vereinbare ich mit Ihnen "Sie-müssen-10-Sitzungen-kommen-Termine".


Sie erhalten von mir beim Erstgespräch, die auf Sie abgestimmte Einschätzung der Kosten und Behandlungsdauer.


Honorar

 


Mein Honorar beträgt 90,- € je Stunde und berechnet sich nach der jeweiligen Dauer des Termines.  Stand August 2023


Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung.

Dies ist eine Sammlung der Leistungen und Honorare aus dem Jahr 1985. Eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung ist nicht erfolgt. Aus diesem Grund erstelle ich entweder eine Rechnung pauschal nach Zeitaufwand oder eine Rechnung nach meinem individuellem Honorarverzeichnis zur Vorlage bei einer privaten Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung.

Ob meine Leistung von Ihrer Krankenkasse übernommen wird, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Versicherungsträger. Hier gelten Ihre gewählten Tarife und Bedingungen.


Meine heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus. Bei den genannten Honoraren handelt es sich um Endpreise.



Abrechnung

Sie erhalten nach jedem Termin eine Rechnung.

Diese ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, Beihilfe oder Zusatzversicherung.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe Steuer mindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie ihr Steuerberater.

Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor mit Ihnen abgerechnet, gern besprechen wir welche Möglichkeiten es gibt und welche Kosten entstehen.

Erstattungsverfahren mit Krankenkassen


Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Deshalb erfolgt bei gesetzlich Krankenversicherten in der Regel keine Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenkassen. Einzelne Krankenkassen beteiligen sich jedoch im Wege einer freiwilligen Satzungsleistung an den Behandlungskosten. Da dies eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse voraussetzt, wird dem Patienten dringend empfohlen, sich vor Aufnahme der Behandlung bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer (teilweisen) Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.

Mitglieder privater Krankenkassen, privat Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte können einen (teilweisen) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Eine Erstattung durch einen Kostenträger ist von den jeweils vereinbarten Leistungsvoraussetzungen bzw. Tarifmerkmalen abhängig. Grundsätzlich werden nur solche Behandlungskosten erstattet, die gemäß § 1 Abs. 2 der AVB / MB/KK 2009 als medizinisch notwendig eingestuft werden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass dieser Punkt bei Heilpraktikerbehandlungen oftmals umstritten ist. Sofern Therapieangebote schulmedizinisch nicht anerkannt bzw. umstritten sind, besteht in der Regel keine Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung. Klären Sie diese Frage unbedingt vor Aufnahme der Behandlung.

Das Erstattungsverfahren sind gegenüber der Versicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen durch Kostenträger können entsprechend dem jeweiligen Tarif beschränkt sein (z.B. auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses). Aus diesem Grund kann der Rechnungsbetrag den Erstattungsbetrag übersteigen. Etwaige Differenzen zwischen den Erstattungen des Leistungsträgers und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind als Eigenanteil zu tragen.
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